Für die deutsche Justiz ist Alkohol-Kater eine Krankheit

31/10/2019

Während das Münchner Oktoberfest im vollen Gange ist, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt, dass der Kater eine Krankheit ist.

Das Frankfurter Gericht gab der Klage eines Vereins gegen ein Unternehmen statt, das einen „Anti- Hangover-Drink“ bewarb. Durch das Getränk könne man sich nach übermäßigem Alkoholgenuss rascher von den Symptomen erholen, so der Hersteller.

„Informationen über ein Lebensmittel dürfen diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen“, betont das Gericht.

Der Hersteller darf das Produkt also nicht mehr so bewerben, da dem Urteil zufolge „unter Krankheit […] jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen“ ist und dies auch auf die Symptome des Katers zutrifft. Es bleibt abzuwarten, ob nun in Deutschland die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Alkohol-Kater ansteigen wird.