Generika oder nichts!

12/02/2020

Ab Januar 2020 sind die französischen Ärztinnen und Ärzte nur in drei Fällen nicht gezwungen, Generika zu verschreiben. Sie dürfen den Vermerk „nicht austauschbar“ dann nicht mehr nach freiem Ermessen auf dem Rezept anbringen.

Laut Krankenversicherung wurden durch die Verwendung von Generika innerhalb von fünf Jahren sieben Milliarden Euro gespart. Folglich möchten die Behörden das Verschreiben von Generika weiter fördern, wobei sie sich auf mehrere Berichte berufen, denen zufolge der Vermerk „nicht austauschbar“ zu häufig und oftmals ungerechtfertigt angebracht wird.

Das Originalpräparat darf nunmehr nur in drei Fällen verschrieben werden: Verschreibung für Kinder unter sechs Jahren, Vorliegen einer Kontraindikation gegen einen der Inhaltsstoffe sowie Verschreibung eines Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite wie bestimmter Antiepileptika oder Wirkstoffe gegen Abstoßungsreaktionen.

Die Ärztegewerkschaft CSMF weist darauf hin, dass diese Verordnung der Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht Vorschub leisten könnte, da der Arzt bzw. die Ärztin dem Apotheker bzw. der Apothekerin erklären müsste, weshalb ein bestimmtes Medikament nicht verschrieben werden kann.