Monopol bei der Epilation

04/07/2019

Während Sie sich vielleicht fragen, für welche Epilationsmethode Sie sich entscheiden sollen, um unerwünschte Behaarung in diesem Sommer dauerhaft loszuwerden, ahnen Sie wohl nichts von dem Konflikt, der seit vielen Jahren zwischen Hautärzt/inn/en und Kosmetiker/inne/n herrscht.

Das Monopol der IPL-Epilation (IPL = Intense Pulsed Light) in Frankreich: Laut einer Verordnung aus dem Jahr 1962 darf „jede Form der Epilation, außer das Auszupfen mit der Pinzette oder auf der Verwendung von Wachs beruhende Verfahren“, nur durch eine Ärztin bzw. einen Arzt durchgeführt werden. Andere, in jüngerer Vergangenheit verabschiedete Gesetzestexte legen darüber hinaus fest, dass auch die Epilation mithilfe von Laser- oder IPL-Technik der Ärzteschaft vorbehalten ist.

Das hat einige Schönheitsinstitute und Kosmetiksalons nicht daran gehindert, diese Dienstleistungen anzubieten. Sobald aber eine Anzeige eingebracht wurde, insbesondere von den Dermatologie- Fachgesellschaften, wurde gegen die betroffenen Einrichtungen eine Strafe ausgesprochen. Derzeit wird jedoch ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, dem zufolge – sollte er verabschiedet werden – „jede Pflegefachperson, jede unter ärztlicher Verantwortung tätige Gesundheitsfachperson und jede/r Kosmetiker/in“ eine IPL-Epilation vornehmen darf, vorausgesetzt, dass eine entsprechende Kompetenzbescheinigung vorliegt.

Die Dermatologinnen und Dermatologen warnen, dass dieses Epilationsverfahren unter Umständen gefährlich ist, und weisen darauf hin, dass die Epilationssitzungen eine Gelegenheit sind, um mögliche Hautkrankheiten zu entdecken.